Datenschutz – was kommt nach “Safe Harbour”?

Datenschutz stand 2015 im Fokus

2015 war das Jahr der Datenschutzbewegung. Die Diskussion über den Datenschutz im Internet und das darauf folgende Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hat viel Bewegung erzeugt. Was geschieht mit den Nutzerdaten, die in Rechenzentren außerhalb der EU verarbeitet werden? Wie hoch ist die Sicherheit dieser Daten? Wer hat Zugriff auf diese Daten?
Welchen Einfluss hat das Urteil auf meine aktuelle Webanalyse? Diese und viele weiteren Fragen sind in 2015 diskutiert worden.

Ein erstes Umdenken hat begonnen. Betroffene Unternehmen haben sich etwas einfallen lassen, wie und wo ihre Daten sicher verarbeitet werden. Erste Änderungen der Datenschutzrichtlinien wurden von der EU definiert und reformiert.

Neue Datenschutzverordnung soll ab 2018 greifen

Ab 2018 wird für die EU ein neues Gesetz zum Datenschutz in Kraft treten. Alle EU-Mitgliedsstaaten sind verpflichtet, die Verordnung umzusetzen. Individuelle Anpassungen sind nicht mehr (wie bisher) möglich. Alle EU-Mitgliedsstaaten werden für den Datenschutz gleich gestellt.

Mehr Datenkontrolle durch den User

User bekommen künftig mehr Kontrolle bei der Verarbeitung ihrer Daten. Was der Einzelne preisgeben will oder nicht, entscheidet er selbst. Das “Recht auf Vergessen” steht genauso zur Debatte wie der Umgang mit “Big-Data”. Die “Portabilität” regelt die Mitnahme von Daten bei einem Anbieterwechsel. Jedem User gibt das die Möglichkeit, seine gesamten Daten zu dem neuen Anbieter zu transferieren und zugleich vom Alten zu löschen.

Kooperationen mit deutschen Rechenzentren werden interessant

Erste Unternehmen wie beispielsweise Microsoft haben begonnen, wichtige Dienste in deutsche Rechenzentren zu verlagern. Mit diesem Schritt will Microsoft seinen Usern gewisse Clouddienste unter verschärften Sicherheitsstandards anbieten. Der Zugriff auf die Nutzerdaten wird deutlich eingeschränkt und vor fremden Zugriffen geschützt.

Im Fall Microsoft gibt es eine Kooperation mit der Deutschen Telekom. Nutzerdaten des Clouddienstes “Office365” werden in Rechenzentren in Frankfurt und Biere bei Magdeburg ausgelagert. Dies soll ab dem zweiten Halbjahr 2016 geschehen. Der willkürliche Zugriff durch die US-Behörde, auch durch Microsoft selbst, wird durch diese Auslagerung verhindert.

Nicht nur Microsoft, auch Firmen wie Cisco, Salesforce oder VMware sind mit der Telekom eine Kooperation eingegangen.

Altersgrenze für die Nutzung von Onlinenetzwerken wird angehoben

Grundsätzlich soll das Mindestalter für die Nutzung von Onlinenetzwerken auf 16 Jahre angehoben werden. Erst ab diesem Alter darf die Art der Weiterverarbeitung der persönlichen Daten bewilligt werden. Bei dieser Regelung kann es sein, dass in Ausnahmefällen länderspezifische Änderungen auf 13 Jahre möglich sein werden.

Das kann für Unternehmen mit hoher Aktivität im Social Media deutliche Veränderungen in der Social Media Strategie zur Folge haben. Welche Kanäle kann ich wie noch nutzen? Die eigene Social Media Strategie hat hier womöglich zur Kundenansprache die größten Veränderungen.

Alle US-Unternehmen sind verpflichtet

Die neuen Regelungen für den Datenschutz im Internet werden für alle US-Unternehmen bindend sein. Verstöße werden mit hohen Strafzahlungen geahndet. Bisher sind feste Beträge bei den Busgeldern festgelegt. Mit der neuen Regelung sind Busgelder von bis zu 4% des Jahresumsatzes möglich. Für einige Großunternehmen wie z.B. Google (Jahresumsatz 2014: 66Mrd. USD) kann das teuer werden.

Änderungen in 2018 bieten gleichermaßen Risiken und Chancen

Im Hinblick auf die neue Datenschutzverordnung in 2018 werden Unternehmen in der Online-Marketingstrategie und Webstrategie einige Hürden meistern müssen. Welche Chancen und Risiken die neue Verordnung haben wird, ist heute noch nicht absehbar. Klar ist allerdings, dass Marketinganalysen und -aktivitäten angepasst werden müssen.

Die Hoffnung, ECHTE und hochwertige Daten aus den Onlinenetzwerken zu erhalten, steigt. Welche Risiken aus dem “Recht auf Vergessen” entstehen können, ist heute noch nicht absehbar.